Statement zu möglichen Kürzungen bei den Studentenwerken

In der Kürzungsdebatte der Landesregierung stehen aus Studierendensicht bis jetzt die Hochschulen im Fokus. Aber, so hört man, die beiden Studentenwerke in Halle und Magdeburg werden auch in Zukunft nicht von Kürzungen verschont bleiben.
Zur Finanzierung:
Die beiden Studentenwerke erhalten bisher vom Land einen Festbetrag für den Vollzug des BAföG und einen sogenannten ‚Globalzuschuss‘. Der Festbetrag für den Vollzug des BAföG wird für die Bearbeitung der BAföG-Anträge gezahlt und steht nicht im Verdacht, gekürzt zu werden. Bei dem Globalzuschuss (=Landeszuschuss zur Deckung der laufenden Ausgaben) sieht es schon ganz anders aus. Für das Studentenwerk Magdeburg lag er in den letzten Jahren bei 1.798 Mio. Euro. Für das Jahr 2014 stehen allerdings nur noch 900.000 Euro im Haushaltsplan, dies stellt eine Kürzung zum Vorjahr um die Hälfte dar. In Folge dessen wurde der Semesterbetrag an der OvGU zum WiSe 13/14 um 10 Euro angehoben (die Gesamtkosten von 78,50 Euro für den Semesterbeitrag an der OvGU schlüsseln sich wie folgt auf: 45 Euro Studentenwerk, 27 Euro MVB Semesterticket und 6,50 Euro Beitrag zur Studierendenschaft).
Ehrlicher Weise muss man zugeben, dass Magdeburg damit bundesweit immer noch ein sehr günstiger Hochschulstandort ist und der Studentenwerksbeitrag noch rund 10 Euro unter dem Durchschnitt aller 58 bundesweiten Studentenwerke liegt. Aber die bereits durchgeführte Kürzung zum kommenden Jahr wurde noch nicht voll an die Studierenden weitergereicht und die Kürzungspläne der Landesregierung gehen auch munter weiter. Für 2015 befürchten die Studentenwerke in Sachsen-Anhalt eine komplette Streichung des Globalzuschusses.
Laut §2 des Studentenwerksgesetztes Sachsen-Anhalt ist es Aufgabe der Studentenwerke, die Studierenden zu fördern und Dienstleistungen auf wirtschaftlichem, sozialem, gesundheitlichem, kulturellem und sportlichem Gebiet zu erbringen. Dafür wurden bisher der Globalzuschuss des Landes und die Semesterbeiträge der Studierenden verwendet.
Im Jahr 2011 (bei einem Studentenwerksbeitrag für Studierende der OvGU von damals 35 €) trugen Globalzuschuss und Studentenwerksbeitrag noch zu ungefähr in gleichen Maßen zum Umsatz des Studentenwerks Magdeburg bei, nämlich jeweils rund 13 %. Zusammen genommen trugen sie zu rund einem Viertel des Umsatzes des Studentenwerks Magdeburg bei. Das entspricht etwa dem Durchschnitt über alle 58 Studentenwerke bundesweit.
Beispielrechnung:
Soll an den Leistungen der Studentenwerke nicht gekürzt werden, müsste die komplette Streichung der Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb durch die Studierenden kompensiert werden. Für das Studentenwerk Magdeburg, was rund 23. 000 Studis betreut, ergäbe sich Folgendes:
Nimmt man die 1,798 Mio. Euro Globalzuschuss aus dem laufenden Jahr, teilt sie durch die 23.000 Studis und 2 Semester pro Jahr, ergeben sich 38,90 Euro (also rund 40 Euro), die pro Studierenden und Semester mehr zu zahlen wären. Für die Kürzung auf 900.000 Euro im kommenden Jahr, hat das Studentenwerk Magdeburg zum WiSe 13/14 den Studentenwerksbeitrag wie beschrieben schon um 10 Euro angehoben. Somit müssten auf den kompletten Semesterbeitrag von 78,50 Euro an der OvGU noch rund 30 Euro aufgeschlagen werden, um den Komplettwegfall des Globalzuschusses zu kompensieren. In Summe ergibt das die deutliche Steigerung des Semesterbeitrages an der OvGU auf 108,50 Euro.
Bisherige Erhöhungen des Studentenwerksbeitrags reichen nicht aus:
Anhand der Beispielrechnung lässt sich auch erahnen, dass die durchgeführte Erhöhung des Studentenwerksbeitrags um 10 Euro nicht die Kürzung um 900.000 Euro kompensieren kann. Die Erhöhung kann nur einen Beitrag von rund 460.000 Euro leisten (10 Euro mal 2 Semester mal 23.000 Studierenden). Wie die andere Hälfte der Kürzung aufgebracht werden kann, muss diskutiert werden. An dieser Stelle könnte über eine weitere Erhöhung des Studentenwerksbeitrags oder eine Erhöhung der Essenspreise diskutiert werden, wohin ein Großteil der Beiträge fließt. Oder über einen Mix aus beidem.
Fazit:
Die Haushaltslage des Landes erfordert es auch von den Studentenwerken, einen Beitrag zu leisten. Allerdings wurden die Landeszuschüsse zum laufenden Betrieb von 2013 zu 2014 schon um die Hälfte gekürzt und auch die Studentenwerke müssen Tariferhöhungen, die Entwicklung der Energie- und Betriebskosten und gestiegenen Lebensmittelpreise verarbeiten können. Darüber hinaus sind die bereits durchgeführten Kürzungen erst zur Hälfte verarbeitet.
Eine komplette Kürzung der Landeszuschüsse zum Betrieb der Studentenwerke in Sachsen-Anhalt wäre nicht nur deuschlandweit einmalig, sie widerspricht auch dem sozialen Auftrag der Studentenwerke. Darüber hinaus würde sie zu einer weiteren deutlichen Erhöhung der Semesterbeiträge für Studierende führen, wobei die letzte Kürzung der Landeszuschüsse erst zur Hälfte an die Studierenden weitergereicht wurde.
zurück